Die landesgeförderten Beratungsstellen für Antidiskriminierungsarbeit in jüdischer Trägerschaft SABRA und ADIRA sowie die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Nordrhein-Westfalen begrüßen ausdrücklich die Initiative zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Nordrhein-Westfalen. Ein solches Gesetz ist überfällig, um bestehende Schutzlücken im Antidiskriminierungsrecht wirksam zu schließen – insbesondere im Bereich der Antisemitismusbekämpfung.
Die Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit zeigen deutlich, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in der Praxis häufig nicht ausreichen, um antisemitische Vorfälle angemessen zu erfassen und zu bearbeiten. Zwar gilt das AGG auch für staatliche Stellen, soweit diese als Arbeitgeber handeln. Für das Handeln staatlicher Stellen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern – etwa in Schulen, Behörden oder durch die Polizei – bietet es jedoch keinen umfassenden Schutz und lässt damit zentrale Schutzlücken bestehen. Zudem weist Antisemitismus spezifische Erscheinungsformen auf, die durch die im AGG geschützten Diskriminierungsgründe nur unzureichend abgebildet werden.
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